• I. Geltungsbereich

Für sämtliche Verträge und erteilten Aufträge betreffend die Lieferung von Tickets gelten im Verhältnis zum Verein der Freunde der Freude am Theater ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

  • II. Vertragsabschluss

Das Angebot für einen Vertragsabschluss geht vom Kunden aus, sobald er das Feld "jetzt kaufen" angeklickt hat. Erst mit Zuteilung und Übersendung der Transaktionsnummer durch den Verein der Freunde der Freude am Theater an den Kunden kommt ein Vertrag zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Vertragspartner zustande.Für die Richtigkeit der im Onlineauftritt des Vereins der Freunde der Freude am Theater enthaltenen Daten wird keine Gewähr übernommen.

  • III. Stornierung

Der Verein der Freunde der Freude am Theater ist berechtigt, eine Bestellung des Kunden, für die bereits eine Transaktionsnummer zugeteilt worden ist, zu stornieren (einseitiges Rücktrittsrecht), wenn der Kunde gegen vom Veranstalter oder vom Verein der Freunde der Freude am Theater aufgestellte spezifische Bedingungen verstößt, auf die im Rahmen des Vorverkaufs hingewiesen wurde, oder diese zu umgehen versucht (z.B. Verstoß gegen Beschränkung der Ticketmenge pro Kunde, Verstoß gegen die Urkundenbedingungen, insbesondere gegen Weiterveräußerungsverbote, Umgehungsversuch durch Anmeldung und Nutzung mehrerer Nutzerprofile etc.). Die Erklärung der Stornierung/des Rücktritts kann auch konkludent durch Gutschrift der gezahlten Beträge erfolgen. Für Kunden besteht gemäß § 18 Abs. 1 Z 10 FAGG kein Rücktrittsrecht.

  • IV. Preisbestandteile & Zahlungsmodalitäten

Die Preise für Tickets können die aufgedruckten Kartenpreise übersteigen. Die Zahlung ist je nach Veranstaltung und Bestellmodalitäten per Kreditkarte, Vorauszahlung, Online Banking oder durch Rechnungskauf möglich. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist im Preis enthalten. Der Gesamtpreis der Bestellung inklusive aller Gebühren ist bei den Zahlarten Kreditkarte und Online Banking nach Vertragsabschluss sofort zur Zahlung fällig. Hiervon abweichend ist bei der Zahlart Vorauszahlung der Gesamtpreis bis zu dem mitgeteilten Datum vollständig auf das vom Verein der Freunde der Freude am Theater benannte Konto zu überweisen. Beim Kauf auf Rechnung ist der Rechnungsbetrag an dem in der Rechnung genannten Kalendertag (10 Kalendertage nach dem Rechnungsdatum) zur Zahlung an die Six Payment Services AG fällig. Die Zahlungsart Kauf auf Rechnung besteht nicht für alle Angebote und setzt unter anderem eine erfolgreiche Bonitätsprüfung durch die Six Payment Services AG voraus. Wenn dem Kunden für bestimmte Angebote nach Prüfung der Bonität der Kauf auf Rechnung gestattet wird, erfolgt die Abwicklung der Zahlung in Zusammenarbeit mit der Six Payment Services AG, an die der Verein der Freunde der Freude am Theater seine Zahlungsforderung abtritt. Für die Zahlart „Rechnungskauf“ gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Six Payment Service AG. Der Verein der Freunde der Freude am Theater bleibt auch bei dem Kauf auf Rechnung zuständig für allgemeine Kundenanfragen (z.B. zur Ware, Lieferzeit, Versendung), Retouren, Reklamationen, Widerrufserklärungen und -zusendungen oder Gutschriften. Leistungsmängel oder -ausfälle und damit verbundene etwaige Einwendungen – beispielsweise wegen Nichtstattfindens der Veranstaltung – kann der Kunde ausschließlich dem Verein der Freunde der Freude am Theater gegenüber geltend machen, nicht jedoch gegenüber der Six Payment Service AG. Jede Eintrittskarte erhält erst durch vollständige Bezahlung ihre Gültigkeit.

  • V. Rücktrittsrecht

Ein Rücktrittsrecht für Kunden besteht nicht. Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch den Verein der Freunde der Freude am Theater bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten.

  • VI. Fälligkeit bei dem Kauf auf Rechnung

Rechnungsforderungen sind an dem in der Rechnung genannten Kalendertag zur Zahlung fällig (Zahlungsziel). Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Six Payment Services AG.

  • VII. Eigentumsvorbehalt; Aufrechnung; Zurückbehaltungsrecht beim Rechnungskauf

Bei einem Verbraucher behält der Verein der Freunde der Freude am Theater sich das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Zahlung des Rechnungsbetrags vor. Bei personalisierten Tickets steht die Übertragung des sich aus dem Ticket ergebenden Anspruchs unter der Bedingung der vollständigen Zahlung des Rechnungsbetrags. Die entsprechenden Sicherungsrechte sind auf Dritte übertragbar.Ist der Kunde Unternehmer in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, behält der Verein der Freunde der Freude am Theater sich das Eigentum an der Kaufsache bis zum Ausgleich aller noch offenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Bei personalisierten Tickets steht die Übertragung des sich aus dem Ticket ergebenden Anspruchs unter der Bedingung des Ausgleichs aller noch offenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden. Die entsprechenden Sicherungsrechte sind auf Dritte übertragbar.Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn dessen Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder vom Verein der Freunde der Freude am Theater unbestritten oder anerkannt sind. Außerdem hat der Kunde ein Zurückbehaltungsrecht nur, wenn und soweit dessen Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

  • VIII. Zustellung, Verwendung

Der Ticketversand erfolgt innerhalb Österreichs per nicht eingeschriebener Post-Briefsendung. Bitte wenden Sie im Umgang mit Mobile Tickets besondere Vorsicht an, um Datenverlust zu vermeiden. Eintrittsberechtigungen dürfen nicht missbräuchlich verwendet, kopiert oder verändert werden. Beim Zutritt gilt das Prinzip des ersten Zutrittes (das print@home-Ticket bzw. Mobile Ticket, das mit seiner eindeutigen Identifizierung als erstes akzeptiert wird, ist das gültige. Nachfolgende Tickets gleicher Identifikation werden durch den Zutritt des ersten automatisch entwertet). Mit der Verwendung der Eintrittsberechtigung akzeptiert der Benützer auch die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters und die Hausordnung des Veranstaltungsortes. 

  • IX. Veranstaltungsabsage, Änderungen, Rückzahlungen

Bei Absage oder Entfall der Veranstaltung haftet der Verein der Freunde der Freude am Theater für die Rückerstattung der Eintrittsgelder. Im Falle der Rückerstattung wird lediglich der Ticketpreis retourniert. Die angefallenen Service- und Versandgebühren können aufgrund der erbrachten Leistung vom Verein der Freunde der Freude am Theater nicht rückerstattet werden. Karten können dann bis zu zwei Monate nach dem geplanten Veranstaltungsdatum zur Refundierung direkt oder durch Einsenden der Originalkarten per Einschreiben an den Verein der Freunde der Freude am Theater, Lenaugasse 1a, A 1080 Wien unter Angabe von Namen und Kontonummer, Bankinstitut und Bankleitzahl für die Rücküberweisung retourniert werden.

Besitzer von Mobile Tickets und print@home-Tickets erhalten den jeweiligen Betrag – sofern dieser bereits bezahlt wurde – ohne weitere Anforderung auf jenem Weg rückerstattet, auf dem sie das Mobile Ticket bezahlt haben. Das Mobile Ticket wird bei diesem Vorgang entwertet.

Im Falle einer Absage, Verschiebung oder jeder anderen Veränderung einer Veranstaltung behält sich der Verein der Freunde der Freude am Theater das Recht vor, jene Kunden, die für diese Veranstaltung Tickets erworben haben, über diese Veränderung zu informieren. Diese Verständigung ist eine freiwillige Serviceleistung vom Verein der Freunde der Freude am Theater und kann telefonisch, postalisch per Brief und/oder elektronisch per E-Mail oder SMS erfolgen falls die entsprechenden Kontaktdaten vorliegen.

Besetzungs- bzw. Programmänderungen sind, soweit sie zumutbar, geringfügig und sachlich gerechtfertigt sind, vorbehalten. Im Falle der Absage, Verschiebung oder derartigen Änderungen werden keine Spesen (z.B. Anfahrt, Hotel) ersetzt. 

  • X. Haftungsbeschränkungen, Ausschluss des Rücktritts bei bestimmten Pflichtverletzungen

Der Verein der Freunde der Freude am Theater haftet in jedem Fall unbeschränkt nach dem Produkthaftungsgesetz für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Haftung für Schäden aus der Verletzung einer Garantie ist unbeschränkt.Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten), die nur auf einfacher Fahrlässigkeit beruht, haftet der Verein der Freunde der Freude am Theater beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.Außer in den zuvor genannten Fällen haftet der Verein der Freunde der Freude am Theater nicht für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht wurden.Das Recht des Kunden, sich wegen einer nicht vom Verein der Freunde der Freude am Theater zu vertretenden, nicht in einem Mangel der Ware bestehenden Pflichtverletzung vom Vertrag zu lösen, ist ausgeschlossen.Soweit die Haftung des Vereins der Freunde der Freude am Theater nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.

  • XI. Schlussklausel

Gerichtsstand ist für Firmenkunden das sachlich zuständige Gericht in Wien, für Privatkunden ihr örtlich und sachlich zuständiges Gericht.  


Das einfache Ticketsystem